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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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GKV darf ab 2013 keinen weltweiten Krankenversicherungsschutz mehr anbieten!

Wer in diesem Jahr Urlaub im Ausland macht, sollte vor Reisebeginn seinen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz überprüfen.

Insbesondere dann, wenn er diesen bislang kostenlos von seiner GKV erhalten hat.

Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ab dem 1. 1. 2013 nicht mehr einen kostenlosen privaten Auslandsreisekrankenversicherungsschutz anbieten.

An den eigenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Reisen innerhalb Europas und in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ändert sich zwar nichts.

Diese Leistungen sind allerdings in den meisten Fällen nicht ausreichend.

Wer ohne zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz verreist, riskiert hohe finanzielle Belastungen.

Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur einen Sachleistungsanspruch, der vor Ort nicht immer leicht zu realisieren ist.

Oder sie erstattet innerhalb der EU und der Abkommensländer nur einen Bruchteil der vom Versicherten gezahlten Behandlungskosten.

Reisen in Nicht-Abkommensländer stehen – genauso wie im Übrigen der Rücktransport – grundsätzlich gar nicht unter Versicherungsschutz.

Auslandsreisen sollten daher in jedem Fall mit unseren Auslandsreisekrankenversicherungen abgesichert werden.

Nutzen Sie unser Auslandreise-Portfolio und sprechen Sie uns auf dieses Thema an.

Sollten Sie Fragen haben, stehe ich sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler Oppermann & Partner