D&O und Vermögensschadenhaftpflicht
Sichern Sie Ihre Führungskräfte ab!
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Regress genommen werden.
Hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Versicherungsschutz!
Für ausführliche Informationen zur D&O und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hier klicken.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!