Tierhalterhaftpflicht

Finanzielle Absicherung gegen Schäden durch Tiere

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf den Tierhalter zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

In einigen Bundesländern wie in Thüringen ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde eine Pflichtversicherung.

Gemeinsam finden wir den passenden Schutz für Sie.

Für ausführliche Informationen zur Tierhalterhaftpflicht hier klicken.
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