Betriebliche Altersvorsorge

Sprechen Sie Ihre Arbeitnehmer an!

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Oftmals sind die Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge in Tarifverträgen geregelt, die dann auch den Durchführungsweg vorschreiben. Wenn Sie aber die Wahl haben, gibt es viele gute Gründe, die für die Direktversicherung sprechen.

Vereinbaren Sie eine Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt.

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