Gesetzliche Krankenversicherung
Achten Sie auf Ihr Wechselrecht!
Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankversicherung ist laut Sozialgesetzbuch, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat das Recht, alle 12 Monate seine Krankenkasse zu wechseln. Achten Sie auf die Zusatzbeiträge und Leistungsunterschiede Ihrer gesetzlichen Krankenkassen und machen von Ihrem Wechselrecht gebrauch.
Gern vergleichen wir für Sie die unterschiedlichen Beiträge und Leistungen aller Krankenkassen.
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