Drohnenhaftpflicht

Versicherungspflicht für Drohnen

Als Drohnen werden so genannte unbemannte Luftfahrzeugsysteme (englisch UAS von unmanned aircraft system) bezeichnet. Das Fliegen von Drohnen ist in Deutschland nach §43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) Haftpflicht-versicherungspflichtig. Dabei ist dies unabhängig von Größe und Gewicht und ob diese privat oder gewerblich genutzt werden. Daher stellte ein fehlender Versicherungsschutz eine Ordnungswidrigkeit dar.

Absicherungsmöglichkeiten

Für Ihre Drohne/n können Sie eine eigenständige Versicherung abschließen oder diese als Leistung in Ihre Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung einschließen.

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