Site Loader
Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
Schubertstraße 27 | 99423 Weimar

Ein Gerichtsprozess kann eine sehr kostspielige Angelegenheit sein. Diese dürfte der Hauptgrund sein, dass Kunden eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bedauerlicherweise sind nicht alle Rechtsbereiche vollständig oder überhaupt absicherbar. Vertragsrechtliche Streitigkeiten seien hier als ein Beispiel genannt, die oft nur für Hilfsgeschäfte über eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden können. Vor allem für solche Fälle kann die Prozessfinanzierung eine interessante Lösung sein.

Die Prozessfinanzierung ist eine in Deutschland noch weitgehend unbekannte Form, die anfallenden Kosten eines Prozesses zu stemmen. Hier wird von eigenständigen Unternehmen außerhalb eines Versicherungsmantels vorfinanziert. Im Erfolgsfall erhalten diese Dienstleister einen gewissen Anteil der erstrittenen Summe. Neben einigen spezialisierten Firmen bieten nur noch einige wenige Rechtsschutzversicherer diese Dienstleistung an. Bei unseren Kooperationspartnern ist es derzeit ausschließlich der Roland, der diese interessante Lösung über seine Tochter, die Roland ProzessFinanz AG anbietet. Evtl. ist dies auch für Ihren privaten oder gewerblichen Kunden eine geeignete Lösung, um sein gutes Recht doch noch zu erstreiten.

 

Für welche Fälle ist die Prozesskostenfinanzierung denkbar?

Für alle auf eine Geldzahlung ausgerichteten Prozesse, z. B.

  • vertragliche Ansprüche
  • Schadenersatzansprüche
  • aus dem Immobilienrecht
  • aus dem Baurecht
  • Honoraransprüche
  • Erbstreitigkeiten

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Übernahme eines Falls:

  • Mindeststreitwert 100.000 Euro (freie Anwaltswahl) / für Roland-Kunden ab 5.000 Euro (Partneranwalt)
  • Ihr Kunde ist Anspruchsteller und vor Gericht Kläger
  • Hinreichend gute Bonität der Gegenseite
  • Juristisch betrachtend hinreichend gute Erfolgsaussichten der Klage

Die Entscheidung, ob ein Prozess finanziert wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung!

 

Welche Kosten werden finanziert?

  • Übernahme des gesamten Prozesskostenrisikos
  • Zahlung aller Vorschüsse für Gericht, Rechtsanwalt und Sachverständige
  • Zusatzhonorar für den prozessführenden Anwalt

 

Was kostet die Prozessfinanzierung?

Im Erfolgsfall – und nur in diesem – erhält Roland eine Beteiligung von 20 bis 30 % am Erlös aus dem Prozess.

 

Auch bei der Prozessfinanzierung gilt: fragen kostet nichts, mehr als nein können sie nicht bekommen und wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Verhelfen Sie Ihren Kunden auch dann zu ihrem Recht, wenn es keine Versicherungslösung gibt!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler Oppermann & Partner