Herbert F. hat seit einiger Zeit mit seinem neuen Nachbarn Peter N. Ärger. Schon als Peter N. eingezogen war, machte er sich durch lauten Lärm bemerkbar. Bis spät in die Nacht hinein hört er regelmäßig das Dröhnen diverser Maschinen, mit denen Peter N. seine Wohnung nach seinen Vorstellungen umbaut. Dazu kommt laute Musik, die der neue Nachbar lautstark mitsingt. Herbert F. ist über das rücksichtslose Verhalten des Nachbarn verärgert.
Kurz nach dem Einzug schaffte sich Peter N. auch noch einen Holzkohlegrill an. Diesen feuert er mindestens einmal pro Woche an. Mit Freunden feiert er dann bis spät in die Nacht und konsumiert Alkohol und Zigaretten. Da er direkt unter den Fenstern von Herbert F. wohnt, bringen Rauch und Lärm Herbert F. um seinen Schlaf.
Die Situation eskaliert, als Peter N. sein Motorrad so vor die Garagenausfahrt von Herbert F. stellt, dass dieser sein Auto nur noch unter großem Aufwand aus der Garage bekommt. Seitdem denkt Herbert F. nur noch über Möglichkeiten nach, wie er seinen neuen Nachbarn bekämpfen kann.
Da fällt Herbert F. ein, dass er bei der KS/AUXILIA rechtsschutzversichert ist. Er ruft an und
schildert seinen Fall. Der Experte am Telefon teilt ihm mit, dass Nachbarschafts-Streitigkeiten über seine JURPRIVAT-Police abgedeckt sind. Als Lösung für Herbert F. bietet der Experte an, eine anwaltliche Mediatorin einzuschalten.
Diese würde das Gespräch mit Peter N. suchen und eine friedliche Lösung für die beiden Nachbarn finden. Herbert F. ist zwar auf Krawall gebürstet, nimmt aber das Angebot an. Zunächst spricht Herbert F. selbst mit der Mediatorin und erklärt die Situation. Danach kontaktiert die Mediatorin Peter N. und spricht mit ihm über das Verhalten.
Dabei stellt sich heraus, dass Peter N. bisher in einem Einfamilienhaus gewohnt hat. Als Neuling in einem Mehrparteienhaus war er sich nicht darüber im Klaren, dass sein Verhalten anderen so missfallen könnte.
Kurz nach dem Mediationsgespräch klingelt Peter N. bei Herbert F. Er entschuldigt sich und lädt ihn zum nächsten Grillabend ein. Ob das Problem damit dauerhaft gelöst ist, wird sich herausstellen. Ein Anfang ist aber gemacht und die Einschaltung eines Anwalts hätte die Fronten der beiden Parteien eher verhärtet.
Hintergrund
Dieser Fall wäre beim Gang zum Anwalt und Gericht über die Leistungsart Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz im Mieter-Rechtsschutz versichert.
Der hier eingeschlagene Lösungsweg Mediation gehört zu unserem PremiumService und ist in den Hauptprodukten, wie z.B. im JURPRIVAT, automatisch enthalten. Die Mediation zahlen wir auch für alle ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten.
Wir beraten Euch sehr gern.https://vm-oppermann.de/privatkunden/rechtsschutzversicherung/
Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner aus Weimar