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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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Wenn ein Betrugsvorwurf die berufliche Existenz gefährdet

Die aktuelle Wirtschaftslage stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Auch für Herrn B., einen selbstständigen Fahrlehrer mit einer Fahrschule in Form einer GmbH, wird die Situation zunehmend schwieriger. Aufgrund der überall steigenden Kosten ist die Gewinnmarge seiner Fahrschule gesunken. Trotzdem versucht er, seinen Betrieb und insbesondere die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter zu erhalten. Herr B. verzichtet auf sein eigenes Gehalt, unterstützt seine Fahrschule finanziell und gibt sogar eine Patronatserklärung ab. Doch trotz aller Bemühungen gelingt es ihm nicht, die wirtschaftliche Situation nachhaltig zu stabilisieren.

Um seine Mitarbeiter weiterhin beschäftigen zu können, zeigt Herr B. bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit an. Nachdem diese bewilligt wurde, beantragt er monatlich die Erstattung des an seine Mitarbeiter ausgezahlten Kurzarbeitergeldes.

Später wird ihm jedoch vorgeworfen, bei der Abrechnung unzutreffende Angaben über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gemacht zu haben. Seine Mitarbeiter sollen erheblich mehr gearbeitet haben, als gegenüber der Agentur für Arbeit angegeben wurde. Gegen Herrn B. wird daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet.

In dieser Situation erinnert sich Herr B. an seine gewerbliche Rechtsschutzversicherung, die er vor Jahren bei der AUXILIA abgeschlossen hat. Damals war sie für ihn vor allem eine Absicherung für den Fall, dass es einmal Ärger mit einem Mitarbeiter oder einem Geschäftspartner gibt. Dass er sie eines Tages wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs brauchen könnte, hätte er sich nicht vorstellen können.

Herr B. nimmt Kontakt mit dem Rechts-Service der AUXILIA auf und lässt zunächst klären, in welchem Umfang sein Versicherungsschutz greift. Für ihn ist wichtig: Er muss die anstehenden Kosten nicht erst abwarten, sondern kann seine weitere Verteidigung mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung planen.

Das Verfahren entwickelt sich zu einem umfangreichen Prozess. In der ersten Instanz verurteilt das Amtsgericht Herrn B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ist nun auch die berufliche Existenz von Herrn B. gefährdet. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs könnte Zweifel an seiner persönlichen Zuverlässigkeit begründen und damit auch seine Fahrschulerlaubnis infrage stellen.

In der Berufungsverhandlung ergeben sich neue Erkenntnisse. Der Strafverteidiger kann nachweisen, dass die Mitarbeiter zwar teilweise mehr gearbeitet hatten als ursprünglich vorgesehen, tatsächlich jedoch überwiegend Kurzarbeit geleistet wurde. Darüber hinaus zeigt sich, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden intern weitgehend korrekt dokumentiert worden waren. Die Unstimmigkeiten entstanden erst bei der Erstellung der monatlichen Abrechnungen durch das externe Lohnbüro. Zudem bleibt unklar, ob Herr B. die fehlerhaften Abrechnungen kannte und die unzutreffenden Angaben bewusst veranlasst hatte.

Nach zähen Verhandlungen und einer umfangreichen Beweisaufnahme verblieben Zweifel am Vorsatz, so dass die Verurteilung nicht mehr tragfähig war. Das Verfahren wird schließlich gegen Auflagen eingestellt. Somit wird die Verurteilung aus der ersten Instanz nicht rechtskräftig. Für Herrn B. ist dies vorerst eine enorme Entlastung.

Doch für die Verteidigung von Herrn B. entstehen über beide Instanzen hinweg Kosten von insgesamt rund 14.000,- Euro. Darin enthalten sind die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sowie die zusätzlich vereinbarten Verteidigerhonorare. Da das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Auflagen eingestellt wird, muss Herr B. seine eigenen Verteidigungskosten selbst tragen.

Die AUXILIA übernimmt die versicherten Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und schützt Herrn B. damit vor einer großen finanziellen Belastung, die die angespannte wirtschaftliche Lage seiner Fahrschule weiter verschärfen und sogar den Weiterbetrieb bedrohen könnte.

Für Herrn B. ist dies eine enorme Entlastung. Die drohende rechtskräftige Verurteilung ist abgewendet und seine Chancen, seine Fahrschule weiterzuführen, haben sich deutlich verbessert.

Hintergrund

Strafrechtliche Vorwürfe können schnell entstehen, selbst ein Anfangsverdacht kann ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen. Die daraus resultierenden Kosten und beruflichen Konsequenzen können für Betroffene erheblich sein. Fälle wie dieser sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) versichert – ein wichtiger und sehr günstiger Baustein für Privat- und Gewerbekunden.

Der geschilderte Fall betrifft einen selbstständigen Fahrschulinhaber. Strafrechtliche Vorwürfe können jedoch auch bei angestellten Fahrlehrern und in zahlreichen anderen erlaubnispflichtigen Berufen Auswirkungen auf die berufliche Existenz haben.

Beispiele hierfür sind das Bewachungsgewerbe, etwa Sicherheitsdienste, der Immobilien- und Versicherungsvertrieb sowie die Tätigkeit als Bauträger oder Finanzanlagenvermittler.

Je nach Beruf und gesetzlichen Voraussetzungen kann eine strafrechtliche Verurteilung Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit begründen und damit auch eine bestehende Berufserlaubnis oder Gewerbeerlaubnis gefährden.

Highlights des gewerblichen SSR der AUXILIA:

  • Europaweiter Versicherungsschutz für die versicherte gewerbliche Tätigkeit.
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen.
  • Keine Rückforderung bereits übernommener Kosten bei Abschluss des Verfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl.
  • Versicherungsschutz auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren sowie im Zusammenhang mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im vereinbarten Umfang.

Rechtsschutz für aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Rahmen der vereinbarten Leistungsgrenzen.

Wir beraten Euch gern! Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner aus Weimar

#Foto ist KI generiert