Sehr geehrte Damen und Herren,
die Weihnachtszeit steht vor der Tür und alle Jahre wieder ist um diese Jahreszeit mehr denn je der Wohnungsbrand ein Thema in den Schlagzeilen.
Oft reicht der Schutz gegen die Gefahr „Brand“ nicht aus.
Was ist z.B. wenn die Kerze auf dem Adventskranz unbeaufsichtigt zurückgelassen wird?
Niemand soll auf seinen Adventskranz oder Weihnachtsbaum verzichten, man sollte jedoch für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Die grobe Fahrlässigkeit ist auch in anderen Beispielen nicht außer Acht zu lassen:
- Verlassen eines Zimmers / Hauses bei brennender Kerze
- die Waschmaschine wird angeschaltet, während man einkaufen geht
- das Fenster bleibt gekippt, ohne dass jemand zu Hause ist
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 03643-496859 gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und schadenfreie Vorweihnachtszeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsmakler Christian Oppermann & Partner