Was früher das Modellflugzeug war, ist heute die sogenannte Drohne – ein „Spielzeug“ für Jedermann.
Mit der zunehmenden Anzahl der Drohnen steigt auch das damit einhergehende Risiko. Verliert man das Flugobjekt beispielsweise aus den Augen, kann es schnell zu Zusammenstößen in der Luft kommen und auch Kontrollverluste durch Systemfehler oder Frequenzstörung sind ebenso wie Hackerangriffe nicht unmöglich.
Nicht auszudenken, was geschieht, wenn die Drohne abstürzt und eine Person trifft!
Hier kommen unsere Deckungskonzept zur Haftpflichtversicherung ins Spiel:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gegen Schäden, die durch den Gebrauch von Flugmodellen, Multicoptern (Drohnen), unbemannten Ballons und Drachen verursacht werden – auch wenn diese der Versicherungspflicht unterliegen.
Sofern die Luftfahrzeuge durch elektrische Motoren (ohne Verbrennungsmotoren / Treibsätze) angetrieben werden und im Top-Schutz ein Fluggewicht von 5 kg nicht übersteigen.
- Keine Begrenzung bei der Anzahl an Drohnen, Multicoptern etc., die sich im eigenen Besitz befinden
- Freies Fliegen – keine räumliche Begrenzung auf z.B. Modellflugplätze
- Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
Für die Luftfahrtkaskoversicherung bieten wir natürlich Schutz bis 25 KG Abfluggewicht, für:
– Transportschäden / Diebstahl aus KFZ / Bedienungsfehler / Anprall, Bodenstürze und Bruchschäden / Konstruktions udn Materialfehler (nach Ablauf der Gewährleistungspflicht -Garantie) und vorsätzliche Beschädigung Dritter (Vandalismus).
Bei Rückfragen zögern Sie bitte nicht, uns unter der 03643-496859 zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen sehr gerne persönlich weiter.
Ihr Versicherungsmkaler Christian Oppermann & Partner