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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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Leistungsfall zum Arbeits-Rechtsschutz
Kündigung? Es gibt auch einen Weg zurück!

Peter K. ist völlig aufgelöst. Ihm ist nach fast 10jähriger Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber gekündigt worden.

Er versteht dies nicht. Er hat schon seine Lehrjahre dort verbracht und es hat nie Probleme gegeben, auch nicht mit seinem Chef. Aber gerade dieser Chef ist ihm in letzter Zeit aus dem Weg gegangen und ist auch jetzt nicht für ihn zu sprechen. Dabei hat dieser sonst immer ein offenes Ohr für seine Mitarbeiter.

 

Peter K. bereitet seine Arbeit nach wie vor Freude. Außerdem hat er erst vor ein paar Jahren mit all seinen Ersparnissen und einem Bankkredit ein kleines Häuschen gekauft. Wovon soll er denn dieses nun abbezahlen?
Er benötigt also eine schnelle und effektive Lösung dieser sehr belastenden Angelegenheit. Außerdem erfordert die Sache Fingerspitzengefühl – es geht hier schließlich um die Erhaltung des Arbeitsplatzes.

Seine Rechtsschutz-Versicherung, bietet gerade auch für solche sensibel zu behandelnden Fälle die Möglichkeit der telefonischen Mediation. Größtes Anliegen von Herrn K. ist es, dass er seinen Arbeitsplatz behält.
Nach Meldung der Angelegenheit bei seiner Rechtsschutz-Versicherung wird Herr K. noch am selben Tag von einem Mediator zurückgerufen. Dieser telefoniert anschließend mit dem Chef von Peter K. Dabei erfährt er, dass der Chef der Angelegenheit durchaus offen gegenübersteht. Allerdings ist es aufgrund der prekären Finanzlage unabdingbar, Kosten einzusparen. Dies ist nun einmal von der Zentrale so vorgegeben.

Der Mediator kann den Chef aber letztendlich davon überzeugen, sich nochmals für Herrn K. bei den entscheidenden Unternehmensstellen einzusetzen. Denn Peter K. ist in einigen wichtigen und zukunftsweisenden Projekten der Firma sehr erfolgreich tätig. Sich in dieser Situation von einem solchen Mitarbeiter zu trennen, spart zwar kurzfristig Geld, erscheint aber aufgrund der guten Projektarbeit auf längere Sicht eher fraglich. Und sollten die Projekte wirklich so erfolgreich sein wie geplant, käme auch wieder Geld in die Kasse.

So hilft die KS/AUXILIA ihren Kunden
Der Chef konnte mit Hilfe dieser vorbereiteten Argumentation die entscheidenden Unternehmensstellen von der Unentbehrlichkeit von Peter K. überzeugen. So konnte letztendlich eine Rücknahme der Kündigung erreicht werden.

Das Arbeitsverhältnis – gerade zwischen Herrn K. und seinem Chef – ist durch das spezielle Mediationsverfahren nicht belastet. Peter K. ist begeistert von dieser schnellen und überaus positiven Lösung.

Die Kosten der telefonischen Mediation hat die KS/AUXILIA übernommen. Der Arbeits-Rechtsschutz ist in allen Produkten versichert, in dem der Berufs-Rechtsschutz enthalten ist.

Weitere Fälle
Es kann sehr schnell gehen.
Manchmal entstehen aus alltäglichen Situationen ganz unverhofft Rechtsstreitigkeiten. Und trotz der vielen in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen muss deren Durchsetzung und auch Interpretation oftmals vor Gericht geklärt werden.

Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner

 

 

 

Foto: Leistungsfall des Monats - Rechtschutz

Leistungsfall zum Arbeits-Rechtsschutz
Kündigung? Es gibt auch einen Weg zurück!
 Peter K. ist völlig aufgelöst. Ihm ist nach fast 10jähriger Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber gekündigt worden.
Er versteht dies nicht. Er hat schon seine Lehrjahre dort verbracht und es hat nie Probleme gegeben, auch nicht mit seinem Chef. Aber gerade dieser Chef ist ihm in letzter Zeit aus dem Weg gegangen und ist auch jetzt nicht für ihn zu sprechen. Dabei hat dieser sonst immer ein offenes Ohr für seine Mitarbeiter. 

Peter K. bereitet seine Arbeit nach wie vor Freude. Außerdem hat er erst vor ein paar Jahren mit all seinen Ersparnissen und einem Bankkredit ein kleines Häuschen gekauft. Wovon soll er denn dieses nun abbezahlen?
Er benötigt also eine schnelle und effektive Lösung dieser sehr belastenden Angelegenheit. Außerdem erfordert die Sache Fingerspitzengefühl – es geht hier schließlich um die Erhaltung des Arbeitsplatzes. 

Seine Rechtsschutz-Versicherung, bietet gerade auch für solche sensibel zu behandelnden Fälle die Möglichkeit der telefonischen Mediation. Größtes Anliegen von Herrn K. ist es, dass er seinen Arbeitsplatz behält. 
Nach Meldung der Angelegenheit bei seiner Rechtsschutz-Versicherung wird Herr K. noch am selben Tag von einem Mediator zurückgerufen. Dieser telefoniert anschließend mit dem Chef von Peter K. Dabei erfährt er, dass der Chef der Angelegenheit durchaus offen gegenübersteht. Allerdings ist es aufgrund der prekären Finanzlage unabdingbar, Kosten einzusparen. Dies ist nun einmal von der Zentrale so vorgegeben.

Der Mediator kann den Chef aber letztendlich davon überzeugen, sich nochmals für Herrn K. bei den entscheidenden Unternehmensstellen einzusetzen. Denn Peter K. ist in einigen wichtigen und zukunftsweisenden Projekten der Firma sehr erfolgreich tätig. Sich in dieser Situation von einem solchen Mitarbeiter zu trennen, spart zwar kurzfristig Geld, erscheint aber aufgrund der guten Projektarbeit auf längere Sicht eher fraglich. Und sollten die Projekte wirklich so erfolgreich sein wie geplant, käme auch wieder Geld in die Kasse.

So hilft die KS/AUXILIA ihren Kunden
Der Chef konnte mit Hilfe dieser vorbereiteten Argumentation die entscheidenden Unternehmensstellen von der Unentbehrlichkeit von Peter K. überzeugen. So konnte letztendlich eine Rücknahme der Kündigung erreicht werden.

Das Arbeitsverhältnis - gerade zwischen Herrn K. und seinem Chef - ist durch das spezielle Mediationsverfahren nicht belastet. Peter K. ist begeistert von dieser schnellen und überaus positiven Lösung.

Die Kosten der telefonischen Mediation hat die KS/AUXILIA übernommen. Der Arbeits-Rechtsschutz ist in allen Produkten versichert, in dem der Berufs-Rechtsschutz enthalten ist. 


Weitere Fälle
Es kann sehr schnell gehen.
Manchmal entstehen aus alltäglichen Situationen ganz unverhofft Rechtsstreitigkeiten. Und trotz der vielen in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen muss deren Durchsetzung und auch Interpretation oftmals vor Gericht geklärt werden. 

Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner