Die 83-jährige Maria N. ist viel allein zuhause. Ihr Mann ist vor 2 Jahren verstorben und ihre Tochter und die erwachsenen Enkelkinder wohnen 600 km entfernt. Eines Tages klingelt das Telefon und eine junge Frau ist dran: „Hallo Oma, rate mal wer hier spricht?“ Maria N. bildet sich ein, die Stimme ihrer Enkelin Sophia zu erkennen.
„Sophia“ erzählt, dass sie eine eigene Wohnung gefunden hat. Für eine Anzahlung der Mietkaution braucht sie aber schnell 1.500,- €. Es sei eine Überraschung für alle anderen. Daher bittet Sophia ihre Oma um die Überweisung des Geldbetrages. Dass ihre Enkelin gerne mit Ihrem Freund in eine eigene Wohnung ziehen möchte, wusste Maria N. schon seit einigen Monaten. Um ihrer Enkelin zu helfen, überweist Maria N. die 1.500,- € auf das ihr am Telefon genannte Konto.
Zwei Tage später ruft die vermeintliche Enkelin erneut an. Der Vermieter möchte jetzt doch die gesamte Kaution vorab erhalten. Wenn sie die restlichen 3.000,- € nicht bezahlt, erhält jemand anders die Wohnung. Maria N. möchte ihre „Enkelin“ nicht enttäuschen und willigt ein. In dem Fall soll der Vermieter das Geld direkt bei Maria N. abholen.
Als Maria N. am Nachmittag das Geld bei der Bank abhebt, kommt ihr der Betrag doch etwas hoch vor. Eine Mietkaution über 4.500,- €? So eine Wohnung kann sich ihre Enkelin doch gar nicht leisten. Beunruhigt ruft Maria N. bei ihrer Tochter an und es stellt sich heraus, dass die richtige Sophia keine solchen Probleme hat.
Maria N. ruft bei ihrer Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an und bittet um Rat. Der Ansprechpartner, ein erfahrener Rechtsanwalt, erzählt Maria N. von einer bekannten Betrugsmasche – dem Enkeltrick. Er empfiehlt Maria N., die ganze Situation der Polizei zu schildern und dort Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.
Die Polizisten haben in letzter Zeit einige solcher Fälle gehabt. Da die Übergabe der weiteren 3.000,- € noch nicht stattgefunden hat, gibt es eine Chance, die Täter direkt zu überführen. Am nächsten Tag läuft die Übergabe mit verdeckter Anwesenheit der Polizei ab und der Täter kann gefasst werden.
Maria N. ruft erneut bei der KS/AUXILA an und ihr wird ein Rechtsanwalt in ihrer Nähe empfohlen. Mit Hilfe des Rechtsanwaltes kann Maria N. Schadenersatzklage über 1.500,- € einreichen. Der Täter wird zur Zahlung dieser Summe verurteilt. Maria N. erhält ihr Geld glücklicherweise zurück. Eigentlich müsste der Täter auch die Anwaltskosten von Maria N. in Höhe von insgesamt fast 800,- € übernehmen. Bei dem mittellosen Täter ist jedoch nicht mehr zu holen. Dank ihrer Rechtsschutzversicherung übernimmt die KS/AUXILIA diese Kosten für Maria N.
Hintergrund
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Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner aus Weimar und Sömmerda