Christine C. hat sich ihren lang gehegten Traum erfüllt und ein kleines Bistro in ihrer beschaulichen Heimatstadt eröffnet. Die Geschäfte laufen gut, die Gäste sind zufrieden.
Eines Morgens fährt Christine C. – wie so häufig – mit dem Rad zur Arbeit. Schon von weitem sieht sie Blaulicht. Je näher sie kommt, desto mulmiger wird ihr – das Blaulicht gilt offenbar ihrem Bistro! Der Polizist, der fast immer sein Frühstück bei ihr holt, begrüßt sie mit betroffenem Blick. Er erklärt ihr, dass ein Auto in ihr Bistro gefahren sein muss. Tische, Stühle und andere Gegenstände sind vollständig zerstört – auch ihre nagelneue Kuchenvitrine! Zu allem Übel ist der Unfallverursacher geflüchtet. Christine C. wird fast schwarz vor Augen – der Schaden dürfte sich auf über 20.000,- € belaufen.
Zum Glück kommt in diesem Moment die rüstige Nachbarin zum Unfallort. Sie erzählt aufgeregt, dass sie den Fahrer gesehen hat, „weil’s ja so gerumst hat“ und sie gleich zum Fenster gelaufen ist. Triumphierend hält sie dem Polizisten einen Zettel mit dem Nummernschild unter die Nase.
Daraufhin wird der Täter ermittelt, doch die Erleichterung bei Christine C. ist nur von kurzer Dauer. Zwar kann ihr Anwalt alle Ansprüche gegen den Täter durchsetzen. Doch dieser war nicht nur ohne Führerschein unterwegs, sondern ist zudem mittellos, wie er mit einem Grinsen nach der Gerichtsverhandlung mitteilt. Der beauftragte Gerichtsvollzieher bestätigt dies. Christine C. scheint auf ihrem Schaden sowie den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Allein ihre Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich zwischenzeitlich auf über 4.000,- €, die eigentlich der Verursacher zu tragen hätte.
Doch ein paar Tage nach dieser niederschmetternden Nachricht tritt erneut die rüstige Nachbarin in Aktion. Aufgeregt erzählt sie Christine C., dass sie vormittags mit ihrem Sohn zum Einkaufen gefahren ist. Unterwegs hat sie einen Mann beim Aufschließen einer alten Scheunentür gesehen. Sie ist sich sicher, dass das der Unfallverursacher war und in der Scheune ein sehr schönes Auto stand. Wie sich herausstellt, hat der Täter über seine Vermögensverhältnisse nicht ganz die Wahrheit gesagt – der Gerichtsvollzieher lässt das fast neue Auto verwerten. Dem Unfallverursacher ist das Grinsen vergangen.
Christine C. bekommt jetzt fast ihren gesamten Schaden ersetzt. Für die Anwalts- und Gerichtskosten hat es nicht mehr gereicht. Glücklicherweise hat diese Kosten ihre AUXILIA Rechtsschutzversicherung übernommen.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die den Firmen-Bereich beinhalten.
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Ihr Versicherungsmakler Christian Oppermann & Partner aus Weimar!