Wehe, wenn´s mal richtig kracht …
Holger T. ist bei bestem Wetter und übersichtlicher Verkehrslage auf der Autobahn unterwegs. Kurz vor Erreichen seines Ziels wird er mit seinem Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt.
Er befindet sich bei einem Überholvorgang mit einer Geschwindigkeit von ca. 130 km/h auf dem linken Fahrstreifen, als vor ihm ein LKW unvermittelt ausschert. Herr T. leitet eine Gefahrenbremsung ein, touchiert aber trotzdem den LKW. Sein PKW kommt ins Schleudern. Herrn T. gelingt es, seinen PKW zum Stehen zu bringen. Ein nachfolgender PKW mit Wohnanhänger, der sich ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen befindet, fährt jedoch in das bereits stehende Fahrzeug von Herrn T.
Alle Insassen der beteiligten Autos, auch Herr T., werden leider schwer verletzt. Der Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen ist groß. Gegen Herrn T. wird zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Er erhält anschließend sogar einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 100,- €. Diese hohe Strafe will er nicht akzeptieren.
Herr T. ist der Auffassung, dass er den Unfall nicht vermeiden konnte. Der LKW-Fahrer sowie der Fahrer des Gespanns seien allein für den Unfall verantwortlich.
Daraufhin beauftragt Herr T. einen Rechtsanwalt. Dieser schaltet einen Gutachter ein, der anhand des Inhalts der Strafakte ein unfallanalytisches Gutachten erstellt. Nach diesen Berechnungen war der Fahrer des Wohnwagengespannes mit mehr als 120 km/h über 40 km/h zu schnell unterwegs. Dies hat zu einer deutlichen Verlängerung des Bremsweges geführt und war letztlich die Ursache für den Aufprall auf das Fahrzeug von Herrn T.
Die Rechtschutzversicherung hilft
Mit Hilfe des Gutachtens kann der Rechtsanwalt als Verteidiger eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erreichen.
Die Anwaltskosten von knapp 900,- € sowie die Kosten des Gutachters von 2.300,- €, also insgesamt mehr als 3.000 €, trägt die KS/AUXILIA.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Straf-Rechtsschutz im Produkt Verkehrs-Rechtsschutz versichert.
Der Verkehrs-Rechtsschutz ist alleine zu versichern oder bildet in der Regel den Basis-Baustein eines sinnvollen Kombinations-Produktes.
Wir beraten Sie gern, Ihr Versicherungsmakler Christian Oppermann & Partner aus Weimar