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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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Urlaubsfrust durch Flugverspätung: Wie kommt man an eine Fluggastentschädigung?

Familie S. freut sich seit Monaten auf ihren Sommerurlaub auf Mallorca. Der Abflug wurde bewusst früh am Morgen geplant, sodass der erste Urlaubstag voll genutzt werden kann. Ein beliebtes Restaurant wurde bereits für den Abend reserviert, um den Urlaubsbeginn zu feiern. Familie S. konnte es kaum erwarten, endlich gemeinsam abschalten zu können.
Bei der Gepäckaufgabe und der Passkontrolle lief alles wie am Schnürchen. Doch im Wartebereich des Gates erwartet Familie S. und die weiteren Reisenden eine schlechte Nachricht: Der Flug hat Verspätung. Zunächst scheint es nur eine kleine Verzögerung zu sein. Doch aus wenigen Minuten werden nach und nach mehrere Stunden. Die Zeit vergeht schleppend. Der Flughafen ist überfüllt, die Kinder werden müde und langweilen sich. Im Verlauf des Tages trübt sich die Laune spürbar ein.
Es gibt kaum Auskünfte zum Status des Fliegers und keine Möglichkeit, kurzfristig auf eine andere Verbindung auszuweichen. Dann endlich die erlösende Nachricht: Das Flugzeug ist am Gate und bereit für das Boarding.
Als das Boarding nach ewigem Warten endlich beginnt, ist das Flugzeug bereits über fünf Stunden verspätet. Familie S. erreicht ihr Urlaubsziel erst spät in der Nacht. Das geplante Abendessen muss abgesagt werden. Der erste Urlaubstag ist praktisch verloren. Es dauert eine Zeitlang, bis Familie S. den Ärger hinter sich lassen und den Urlaub richtig genießen kann.
Wieder zuhause angekommen erfährt die Familie aus einer Zeitung, dass ihr nach der EU-Fluggastrechteverordnung aufgrund der langen Verzögerung eine Entschädigung zusteht. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden beträgt diese in ihrem Fall 400,- € Euro pro Person, also insgesamt 1.600,- €. Herr und Frau S. überlegen zunächst, den Anspruch selbst gegenüber der Airline geltend zu machen. Jedoch wird ihnen schnell klar, dass dies mit viel Aufwand und Stress verbunden ist.
Deshalb informiert sich Herr S. über bekannte Fluggastentschädigungsdienste. Dabei stellte sich aber heraus, dass im Erfolgsfall rund 25 bis 30 Prozent der Entschädigung als Provision einbehalten werden. Für Familie S. würde das den Verzicht auf mehrere hundert Euro bedeuten.
Zum Glück ist Familie S. bei der AUXILIA rechtsschutzversichert. Auf der Webseite finden sie schnell die Serviceleistung zur Fluggastentschädigung. Diese können sie kostenlos im Rahmen ihres Vertrags nutzen. Über ein einfaches Online-Formular melden sie ihren Fall an einen von der AUXILIA ausgewählten spezialisierten Dienstleister. Dieser prüfte zuerst die Leistungsansprüche und übernimmt anschließend die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Nach wenigen Wochen erhält Familie S. die Entschädigung in voller Höhe von 1.600,- € ausbezahlt.
Familie S. ist erleichtert, denn ohne die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung hätten sie entweder viel Zeit und Aufwand investieren oder einen Teil der Entschädigung abgeben müssen. So können sie aber auch ihre nächste Urlaubsreise entspannt antreten – denn im Falle eines Falles wissen sie, dass sie auf ihre Rechtsschutzversicherung auch im Alltag zählen können.

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Serviceleistung Fluggastentschädigung in allen Produkten versichert, die Rechtsschutz für den Privat-Bereich beinhalten, beispielsweise im JURPRIVAT.
Der entscheidende Vorteil: Die AUXILIA übernimmt die gesamten Kosten für die Dienstleistung. Familie S. muss weder eine Selbstbeteiligung zahlen noch eine Provision abgeben und der Prozess läuft bequem und unkompliziert ab – ganz ohne Stress und Ärger.

Wir beraten Euch gern.
Euer Versicherungsmakler aus Weimar