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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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Rechtsschutzfall des Monats: Ein friedvolles Weihnachtsfest

Lukas K. arbeitet oft aus dem Home-Office. Ins Büro kommt er eigentlich nur, wenn seine persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Das System klappt hervorragend.

Für die Weihnachtstage will er zu seinen Eltern fahren und daher zwischen Weihnachten und Silvester von dort arbeiten. Urlaub hat er keinen mehr übrig, den er für die Tage nehmen könnte. Sein Vorhaben erwähnt er im Gespräch beiläufig gegenüber seinem Chef. Dieser nimmt ihn beiseite und erklärt ihm, dass das leider nicht geht. Die Home-Office-Regelung bezieht sich auf das Arbeiten von Zuhause aus, nicht von einem anderen entfernten Ort. Der Vorgesetzte befürchtet, dass Mitarbeiter nicht kurzfristig verfügbar sind. Lukas K. ist überrascht. Damit hatte er nicht gerechnet. Er wollte doch seiner Mutter mit dem pflegebedürftigen Vater helfen, um sie etwas zu entlasten.

Er ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung AUXILIA an und will in Erfahrung bringen, ob die Untersagung des Chefs rechtens ist. Er wird direkt an einen Rechtsanwalt zur Beratung weitergeleitet. Der Rechtsanwalt hört sich die Situation genau an und erklärt, dass es davon abhängt, was mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Die Erlaubnis, grundsätzlich im Home-Office zu arbeiten, bedeutet nicht, dass man von überall arbeiten darf. Lukas K. liest dem beratenden Rechtsanwalt daher die entsprechenden Stellen aus der Home-Office-Vereinbarung vor. Leider ist es wie vermutet – Lukas K. kann ohne die Zustimmung seines Chefs nicht einfach von einem anderen Ort aus arbeiten.

Der Rechtsanwalt ist lösungsorientiert. Auch wenn er daran nichts verdient, schlägt er eine Mediation zwischen Lukas K. und seinem Chef vor. Es sollte argumentiert werden, dass der Vater pflegebedürftig ist und Lukas K. durch die Unterstützung familiär aushilft. Vielleicht hat der Chef in diesem Fall Verständnis. Lukas K. findet die Idee gut.

Auf Vermittlung der AUXILIA läuft die Mediation schon am nächsten Tag telefonisch ab. Der Mediator spricht mit dem Chef sowie mit Lukas K. separat. Er führt die verschiedenen Belange zu einer Einigung zusammen. Dieses Vorgehen vermeidet in der Regel Streitereien.

Der Mediator erklärt dem Chef die besondere Situation, in der Lukas K. sich befindet. Lukas K. bietet an, schnellstmöglich zurückzufahren, sollte das erforderlich sein.

Der Chef zeigt Verständnis und ist unter diesen persönlichen Umständen mit der erweiterten Home-Office-Regelung einverstanden. So kann er es bei eventuellen Nachfragen aus dem Kollegenkreis rechtfertigen.

Lukas K. ist sehr glücklich mit dem Ergebnis – besonders, weil er mit seinem Chef weiterhin eine gute Basis der Zusammenarbeit hat!

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten versichert haben. Zum Beispiel in unserem Top-Produkt JURPRIVAT.

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Wir beraten Euch sehr gern.

Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner aus Weimar