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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
Schubertstraße 27 | 99423 Weimar

Verkehrssicherungspflicht? Was ist das? Die meisten wissen vielleicht noch, dass sich dahinter die Aufgabe verbirgt, im Winter den Bürgersteig von Eis und Schnee zu befreien.
Aber denken Sie, dass ihnen bewusst ist, dass sie jetzt im Herbst auch für die Beseitigung von nassem Laub zuständig sind? Die Ortssatzungen der Gemeinden nehmen hier ihre Bü…rger in die Pflicht. Denn nasses Laub kann extrem glatt sein und damit genauso gefährlich wie Eis und Schnee. Das Laub „gehört" – ganz gleich, von welchem Baum es gefallen oder herübergeweht ist – dem, bei dem es liegt. Und damit muss der es auch beseitigen. Laub ist nämlich, richterlich gesprochen, „naturgegeben".

Rutscht ein Fußgänger darauf aus und verletzt sich, kann das teuer werden. Hier wird der Bewohner des angrenzenden Hauses zur Kasse gebeten. Und das sind nicht nur Hauseigentümer. Sondern sehr häufig auch Mieter, die sich oft gar nicht dessen bewusst sind, dass ihr Vermieter ihnen diese Pflicht und damit die Verantwortung per Mietvertrag übertragen hat.
Auf den möglichen Ärger mit dem Herbstlaub wurde auch letzte Woche im Morgenmagazin der ARD von Rechtsexperte Wolfgang Büser hingewiesen.
Wichtig ist, dabei auch auf die anderen Herbstgefahren wie herabfallende Äste, Ziegel oder umstürzende Bäume zu achten. Im weniger schlimmen Fall treffen diese keinen Menschen. Aber auch, wenn dadurch nur ein Auto beschädigt wird, kann das extrem teuer werden.
Sollte jemand zu Schaden kommen, springt eine gute Privathaftpflichtvers. ein.
Sie übernimmt die anfallenden Kosten oder wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.

Versicherungsmakler Oppermann & Partner