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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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Rechtsschutzfall des Monats: Nachhaltigkeit mit Hindernissen

Familie S. träumt schon lange davon, nachhaltiger zu leben. Deshalb entscheidet sie sich, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Einfamilienhauses installieren zu lassen. Die Entscheidung fällt auf einen ortsansässigen.

Doch leider verläuft das Projekt nicht wie geplant. Die Installation zieht sich in die Länge und die Termine werden nicht eingehalten. Trotz mehrfacher Mahnungen reagiert das Unternehmen nicht auf die Aufforderung, die Anlage vertragsgerecht fertigzustellen.

Erst als Familie S. eine Anwältin einschaltet, die den Solarteur zur vollständigen Vertragserfüllung auffordert, bewegt sich etwas.

Die Installation wird abgeschlossen. Der Familie wird eine Endrechnung in Höhe von 25.000,- € gestellt.

Die Freude währt jedoch nur kurz, denn die Solaranlage produziert keinen Strom. Das Unternehmen spielt die Situation herunter. Es sei kein Mangel erkennbar und der Familie wird ein Bedienfehler unterstellt.

Der Streit ist damit vorprogrammiert. Der Konflikt ist da.

Da eine außergerichtliche Einigung leider scheitert, reicht Familie S. über die Rechtsanwältin Klage ein. Das Gericht beauftragt einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung, ob ein Mangel vorliegt. Allein dafür werden 3.500,- € fällig. Das Gutachten bestätigt, dass die Anlage technische Mängel aufweist. Daraufhin verurteilt das Gericht den Solarteur zur Mängelbeseitigung und zum Tragen der Kosten.

Doch dann folgt die nächste massive Enttäuschung: Das Unternehmen meldet Insolvenz an. Somit verfallen die offenen Forderungen und für Familie S. bleibt ein riesiger finanzieller Schaden.

Aber zum Glück ist die Familie bei der KS/AUXILIA rechtsschutzversichert. Für Anwalt, Gutachten und Gericht übernimmt sie die vollständigen Kosten in Höhe von 8.350,- €. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte Familie S. auch noch die Streitverfolgungskosten zu tragen.

Hintergrund

Der Einbau von Kraftwerken, darunter Photovoltaikanlagen, ist nicht in allen Rechtsschutzprodukten auf dem Markt automatisch versichert. In unseren aktuellen Produkten mit dem Baustein Privat-Rechtsschutz ist für die dort genannten Anlagen der Versicherungsschutz gegeben, soweit folgende Voraussetzungen vorliegen.

  • Die PV-Anlage befindet sich im Eigentum des Versicherungsnehmers
  • Sie ist auf/an einem von ihm selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus installiert
  • Für dieses Haus besteht ein Grundstücks-Rechtsschutz gemäß § 29 (selbstbewohnt)
  • Der Streit steht im unmittelbaren Zusammenhang mit Erwerb, Installation oder Betrieb der PV-Anlage
  • Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf max. 20.000,- € pro Rechtsschutzfall

Wir beraten euch sehr gern!

Euer Team vom Versicherungsmakler Oppermann GmbH & Co.KG aus Weimar