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Schubertstraße 27 | 99423 Weimar
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Rechtsschutzfall des Monats: Schock am Arbeitsplatz – die unerwartete Kündigung

Verena F. ist schon seit fast zehn Jahren in einem Beratungsunternehmen tätig. Mittlerweile hat sie eine leitende Position inne und ist sehr zufrieden mit ihrem Arbeitsplatz und Arbeitgeber.

Eines Tages wird sie in das Büro ihres Chefs gebeten. Dieser erklärt ihr, dass sie ordentlich mit einer dreimonatigen Frist zum 30.04.2025 gekündigt wird.

Verena F. versteht die Welt nicht mehr. Die Kündigung kommt aus heiterem Himmel. Sie dachte es wäre alles in Ordnung. Eine Begründung liefert ihr Chef nicht.

Zuhause überlegt sie, ob sie etwas gegen die Kündigung tun kann. Drei Monate sind relativ knapp bemessen, um einen neuen Job zu finden. Sie möchte schließlich einen Job, der ihr mindestens genauso gefällt wie ihr aktueller.

Sie entschließt sich, bei ihrer Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA anzurufen und ihre Situation zu schildern. Die Expertin am Telefon weist sie auf die Frist für die Kündigungsschutzklage hin und empfiehlt ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Verena F. ruft auch diesen sofort an.

Der Anwalt erklärt Verena F., dass sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen können. Sie ist einverstanden und der Anwalt wird daraufhin tätig.

Es findet ein erster Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht statt.  Bei diesem erfolgt eine Einigung mit dem Arbeitgeber, sodass das Arbeitsverhältnis erst zum 31.07.2025 beendet wird.

Außerdem wird eine Abfindung in Höhe von 25.000,- € verhandelt. Man einigt sich zudem über den Inhalt und die Note des Arbeitszeugnisses.

Besonders mit der Abfindung und den insgesamt 6 Monaten fühlt sich Verena F. nun deutlich sicherer.

Die Kosten für das Verfahren in der ersten Instanz trägt die KS/AUXILIA. Ohne die Versicherung hätte Verena F. ca. 4.000,- € selbst zahlen müssen.

Wir beraten euch sehr gern!

Euer Versicherungsmakler Oppermann & Partner aus Weimar